Maßgeblicher und satzungsmäßiger Zweck des Anwaltsverein Offenbach am Main e.V. ist die Förderung der beruflichen Interessen der Anwaltschaft im Amtsgerichtsbezirk Offenbach am Main und Landgerichtsbezirk Darmstadt.
Über die Mitgliedschaft im Anwaltsverein Offenbach am Main e.V. ist ein Rechtsanwalt automatisch und ohne Zusatzbeitrag auch Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) mit Sitz in Berlin. Eine Direktmitgliedschaft im DAV ist nicht möglich.
Der Anwaltsverein Offenbach am Main e.V. ist wiederum Mitglied im Verband Hessischer Rechtsanwälte e.V. und dort durch ein Vorstandsmitglied unmittelbar vertreten. Der Verband Hessischer Rechtsanwälte bemüht sich insbesondere um die Förderung und Ausbau der politischen Kontakte zu den Parlamentariern aller Fraktionen, ohne die Standespolitik nicht betrieben werden kann.
Sowohl der Anwaltsverein Offenbach am Main e.V. als auch der Deutsche Anwaltverein bieten zahlreiche Informationen und Vergünstigungen, so unter anderem:
- Kostenloser Bezug des monatlich erscheinenden Anwaltsblattes sowie zu besonderen Themen erscheinender Sonderhefte
- Wesentlich verbilligter Bezug des Gesamtverzeichnisses sämtlicher in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälte
- Vergünstigungen beim Bezug von Fachliteratur, insbesondere von Zeitschriften (z. B. NJW)
- Ermäßigte Gebühren bei Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen der Deutschen Anwaltsakademie
- Mitgliedschaft in den im Deutschen Anwaltverein eingerichteten Arbeitsgemeinschaften
- Berechtigung zur Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen des Anwaltsvereins Offenbach am Main e.V.
- Inanspruchnahme der AnwaltCard mit zusätzlichen finanziellen Vergünstigungen